Verstorbene aus dem Ausland nach Hause überführen: Schritt für Schritt

Verbindliches Angebot innerhalb von 30 Minuten nach Eingang der erforderlichen Transportangaben. Rund um die Uhr erreichbar, auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen.

Ihr Koordinator verfügt über 14 Jahre Erfahrung. Dokumentation und Rechnungen werden bereitgestellt.

Unser aufrichtiges Beileid. Diese Anleitung erklärt der Reihe nach, welche Schritte für Transport und Unterlagen meist nötig sind, wenn ein Mensch im Ausland stirbt und die Familie ihn nach Hause überführen lassen möchte. Sie gilt zwischen zwei beliebigen Ländern. Die genauen Regeln hängen vom Sterbeland, vom Zielland und von den Umständen ab; verstehen Sie sie als allgemeine Orientierung, nicht als Rechtsberatung.

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Ist gerade jemand verstorben und sind die Umstände unklar, haben die örtliche Polizei und die Rettungsdienste Vorrang.

Diese Anleitung betrifft den internationalen Transport und die Unterlagen dafür. Die Bestattung selbst gehört nicht dazu: Sie organisiert die Familie mit einem Bestattungsunternehmen ihrer Wahl.

1. Die ersten Anrufe

  • Die Notrufnummer (Assistance) der Versicherung, falls eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung bestand. Melden Sie den Fall, bevor Kosten entstehen; viele Verträge enthalten die Überführung im Todesfall, der Versicherer will sie aber meist vorher genehmigen.
  • Die Botschaft oder das Konsulat des Heimatlandes. Die deutschen Auslandsvertretungen beraten zu Überführung oder Ortsbestattung, können örtliche Bestattungsunternehmen benennen und stellen den Leichenpass aus. Den Transport selbst übernehmen sie nicht.

2. Feststellung des Todes und Sterbeurkunde

Ein Arzt stellt den Tod fest, das örtliche Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus. Bei einem unnatürlichen oder ungeklärten Tod können Polizei oder Staatsanwaltschaft ermitteln, und vor der Freigabe kann eine Obduktion nötig sein. Lassen Sie sich mehrere beglaubigte Ausfertigungen geben, möglichst auch eine internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde.

3. Übersetzung, Apostille und Legalisation

Ausländische Sterbeurkunden müssen oft beeidigt übersetzt und je nach Land mit Apostille versehen oder legalisiert werden. Die Auslandsvertretung sagt Ihnen, welche Form anerkannt wird.

4. Der Leichenpass

Für die Überführung eines Sarges nach Deutschland stellt die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung in der Regel einen Leichenpass aus. Verlangt werden meist: Pass des Verstorbenen, Sterbeurkunde (oft mit Apostille), eine Bescheinigung, dass keine ansteckende Krankheit vorlag, Bestätigungen über Einbalsamierung und Einsargung im verlöteten Zinksarg, die Auftragsbestätigung des deutschen Bestattungsunternehmens und die Flugbuchung. In einigen Ländern ist kein Leichenpass nötig; andere Staaten haben vergleichbare konsularische Dokumente.

5. Vorbereitung durch ein örtliches Bestattungsunternehmen

Im Sterbeland holt ein örtliches Bestattungsunternehmen den Verstorbenen ab, übernimmt die für den internationalen Transport vorgeschriebene Versorgung (meist Einbalsamierung) und stellt die Bescheinigungen aus. Die Wahl des Unternehmens treffen die Angehörigen.

6. Der verlötete Zinksarg

Für den Lufttransport wird der Verstorbene in einen luftdicht verschlossenen Sarg mit verlötetem Zinkeinsatz gelegt und als Fracht verpackt. Die genauen Vorgaben machen Airline und Zielland; eine Lötbescheinigung bestätigt die Verschließung. Eine Einäscherung vor Ort ist eine Alternative; für eine Urne gelten eigene, meist einfachere Regeln (Urnenbescheinigung).

7. Luftfracht und Ausfuhr

Der Sarg reist als Luftfracht, nicht als Gepäck, mit einer Airline, die Verstorbene auf dieser Strecke befördert. Für die Buchung braucht es die genannten Unterlagen, einen Luftfrachtbrief und den Empfänger, in der Regel das Bestattungsunternehmen im Zielland. Angehörige können meist einen Platz auf demselben Flug buchen.

8. Ankunft im Heimatland

Am Zielflughafen übernimmt das von der Familie beauftragte Bestattungsunternehmen den Sarg im Frachtbereich. In Deutschland darf ein Sarg nach Landesrecht nur von einem Bestattungsunternehmen weiterbefördert werden. Ab hier organisiert die Familie mit diesem Unternehmen die Bestattung.

9. Versicherung und Kosten

Suchen Sie in den Bedingungen nach 'Überführung im Todesfall' oder 'Rückführung der sterblichen Überreste'. Die Leistungen unterscheiden sich: manche Verträge zahlen die Überführung, andere eine Bestattung vor Ort bis zu einem Höchstbetrag. Bewahren Sie Belege auf. Ohne Deckung zahlt die Familie; lassen Sie sich vorher ein schriftliches Angebot geben.

So helfen wir

Wir koordinieren die internationale Überführung zwischen zwei beliebigen Ländern: Wir helfen beim Zusammenstellen der Unterlagen, stimmen uns mit dem örtlichen Bestattungsunternehmen, dem Konsulat, der Frachtabteilung der Airline und der Assistance des Versicherers ab und organisieren die Übergabe an das Bestattungsunternehmen im Heimatland. Ein fester Koordinator begleitet Sie. Die Bestattung selbst organisieren wir nicht.

Häufige Fragen

Wen rufen wir bei einem Todesfall im Ausland zuerst an?

Meist die Notrufnummer der Versicherung, falls vorhanden, und die Botschaft oder das Konsulat des Heimatlandes. Beide erklären die nächsten Schritte.

Was ist ein Leichenpass?

Ein Dokument der deutschen Auslandsvertretung für die Überführung eines Sarges nach Deutschland. Es wird auf Grundlage von Sterbeurkunde, Gesundheitsbescheinigung sowie Einbalsamierungs- und Lötbescheinigung ausgestellt.

Muss die Sterbeurkunde übersetzt werden?

Oft ja. Je nach Land sind eine beeidigte Übersetzung und eine Apostille oder Legalisation nötig.

Warum ein Zinksarg?

Airlines und Zielländer verlangen für Verstorbene einen luftdicht verschlossenen Sarg, in der Regel mit verlötetem Zinkeinsatz.

Können Angehörige mitfliegen?

Meist ja. Der Sarg reist als Fracht, Angehörige können einen Platz auf demselben Flug buchen.

Organisieren Sie auch die Bestattung?

Nein. Wir koordinieren den internationalen Transport und die Unterlagen. Die Bestattung organisiert die Familie mit einem Bestattungsunternehmen ihrer Wahl.

Wie lange dauert es?

Das hängt von Behörden, möglichen Ermittlungen, Konsulat und Flügen ab; einen allgemeinen Zeitrahmen gibt es nicht. Ihr Koordinator informiert Sie bei jedem Schritt.

Kontakt, rund um die Uhr

Nennen Sie uns, wo sich der Verstorbene befindet, in welches Land die Überführung gehen soll und, falls vorhanden, die Fallnummer der Versicherung. Vor jeder Buchung erhalten Sie ein schriftliches Angebot.

Schriftliches Angebot anfordern

Direkter Kontakt auf Englisch, Niederländisch, Deutsch, Türkisch und Russisch.

Adresse: 921 Sokak No:27, Kızıltoprak Mah., 07300 Muratpaşa/Antalya, Türkiye

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Die Anforderungen unterscheiden sich je Land; maßgeblich sind Konsulat und Behörden. Prüfen Sie Ihre Bedingungen beim Versicherer.

Wir vermitteln und koordinieren für Familien. Unsere Leistung ist der internationale Transport Verstorbener und die Unterlagen dafür, keine vollständige Bestattungsorganisation.